Fragen und Antworten zum Thema Strom
Allgemein
Wer beliefert mich mit Strom, wenn ich nie den Anbieter oder das Stromprodukt gewechselt habe?
Wenn Sie noch nie den Stromanbieter oder den Tarif gewechselt haben, dann befinden Sie sich in der sog. Grundversorgung. Diese Grundversorgung wird von dem örtlichen Energieversorger, z.B. die Stadtwerke, zu einem sehr hohen Strompreis übernommen. Als Grundversorger gilt der Stromanbieter, der in dem Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt.
Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromversorger?
Ein Unternehmen wird als Netzbetreiber bezeichnet, wenn es für dem ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig ist. Der Stromversorger hingegen ist nur für die Lieferung des Stroms zuständig. Ein Unternehmen kann sowohl Netzbetreiber als auch Stromlieferant sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Netzbetreiber in dem Netzgebiet ebenfalls als Stromlieferant tätig wird. Dies ist häufig bei den örtlichen Stadtwerken der Fall.
Sie können trotzdem einen Stromversorger ohne eigenes Netz wählen, da der Netzbetreiber dazu verpflichtet ist, den Strom des Stromlieferanten durch zu leiten. Der Stromlieferant zahlt hierfür ein Netznutzungsentgelt an den Netzbetreiber.
Kann ich wechseln? Ich habe kein eigenes Haus, sondern wohne in einer Mietwohnung?
Jeder Kunde kann den Stromversorger wechseln, wenn er über Stromzähler verfügt, der auf seinen Namen läuft. Dabei ist es völlig egal, ob sich dieser Stromzähler in einem Haus oder einer Mietwohnung befindet. Die Kündigung beim alten Stromanbieter übernimmt der neue Lieferant, sodass Sie sich darum nicht kümmern müssen.
Muss ich meinen Vermieter fragen, wenn ich den Stromversorger wechseln will?
Wenn Sie direkt bei einem Stromanbieter Kunde sind, dann brauchen Sie Ihren Vermieter nicht zu fragen. Er kann es Ihnen auch nicht verbieten, den Stromanbieter zu wechseln. Sollten Sie keine Kunde sein und Ihre Stromrechnung vom Vermieter erhalten, dann müssen Sie sich an diesen wenden.
Kann ich überall in Deutschland den Stromanbieter wechseln?
Ja, Sie können überall den Stromanbieter wechseln. Sie müssen lediglich beachten, dass Sie nicht zu jedem Stromanbieter wechseln können. Manche bietet ihren Strom nur regional an.
Kostet der Wechsel etwas?
Der Wechsel ist absolut kostenlos. Jegliche Wechselgebühren sind unzulässig.
Wie finde ich einen günstigen Anbieter?
Einen günstigen Stromanbieter finden mittels eines Preisvergleichs. Hierfür benötigen Sie nur Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh), den Sie auf der letzen Jahresabrechnung finden und Ihre PLZ. Dann müssen Sie nur noch einen Strompreisrechner im Internet aufrufen und schon bekommen Sie die benötigten Informationen. Einen solchen Rechner finden Sie auf unserer Webseite unter Stromrechner
Sind nach einem Wechsel technische Änderungen notwendig?
Wenn Sie den Stromanbieter wechseln, sind keine technischen Änderungen an Ihrem Stromzähler nötig. Es bleibt wie gehabt, außer dass Sie einen neuen Stromanbieter haben. Die Wartung und Ableseung Ihres Stromzählers übernimmt weiterhin der örtliche Versorger. Je nach Vereinbarung teilen Sie möglicherweise den Zählerstand auch selber dem örtlichen Versorger mit.
Wo ist der Stromzähler untergebracht?
Wenn Sie den Stromzähler nicht in Ihrer Wohnung vorfinden, dann befindet er sich entweder im Treppenhaus oder im Keller. Fragen Sie hierfür Ihren Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hauswart.
Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
Befinden Sie sich in der Grundversorgung des örtlichen Netzbetreibers, dann haben Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Haben Sie bei dem Netzbetreiber ein anderes Strompaket oder haben bereits den Stromanbieter gewechselt, dann gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus dem Vertrag. Die Kündingsfristen stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
An wen wende ich mich bei Stromausfall oder Zählerstörungen?
Wenn Sie Störungen haben, dann müssen Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber wenden. Auch im Falle eines Stromausfalls müssen Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber wenden, denn er ist zu schnellstmöglichen Beseitigung des Störfalls verpflichtet.
Kann es mir passieren, dass ich plötzlich ohne Strom dastehe?
Nein, dieser Fall kann nicht eintreten. Wenn der neue Stromanbieter den Lieferung einstellt, dann ist der örtliche Netzbetreiber verpflichtet, die Stromversorgung zu übernehmen. Sie werden also niemals ohne Strom dastehen. Haben Sie bei einem Wechsel dem neuen Stromanbieter eine Vollmacht erteilt, wird der Wechsel lückenlos von statten gehen.
Wie funktioniert der Wechsel bei einem Zweitarifzähler (Tag- und Nachstromzähler)?
Sollten Sie auf Nachtstrom angewiesen sein, weil Sie zum Beispiel eine Nachtspeicherheizung besitzen, dann ist der Wechsel des Stromanbieters mangels Angebot so gut wie ausgeschlossen. Es wird in der Regel nicht zwischen Tag- und Nachtstrom unterschieden.
Was ist bei einem Umzug zu beachten?
Wenn Sie einen Umzug planen, sollten Sie sechs bis achten Wochen vorher einen neuen Vertrag abschließen, da eine Umstellung einige Wochen dauert. Wenn Sie nichts unternehmen, dann haben Sie beim Einzug automatisch den Grundversorgungstarif des örtlichen Netzbetreibers, welchen Sie aber mit einer Frist von einem Monat kündigen können. Haben Sie in Ihrer alten Wohnung bereits einen Sondervertrag, dann müssen Sie dort auf die Kündigungsfristen achten.


