Strom Lexikon
Buchstabe A
Abnahmestelle
Die Abnahmestelle ist der Punkt, an dem das Netz des lokalen Netzbetreibers endet und die Energie an den Stromkunden übergeben wird. Die Stromabnahme ist, je nach technischer Voraussetzung des Kunden, auf verschiedenen Spannungsebenen möglich.
Absorption
Lat.: in sich aufnehmen. Abschwächung, die Licht erfährt, wenn es Material durchdringt.
Abwärme
Bei der Energieerzeugung wird Wärme freigesetzt, die als Abwärme bezeichnet wird. Diese wird z.B. zu Heizzwecken nahe gelegener Gebäude verwendet.
Ampere
Maßeinheit für die elektrische Stromstärke (Einheitszeichen A).
Amperestunde
Die physikalische Einheit der Elektrizitätsmenge bzw. der elektrischen Ladung, die aus Stromstärke und Zeit berechnet wird.
Anode
Eine positiv geladene Elektrode.
Anschlussleistung
Anschlussleistung ist die Summe der Nennleistungen aller beim Kunden vorhandenen elektrischen Verbrauchseinrichtungen.;
Arbeit
Eingespeiste oder entnommene elektrische Energie.
Arbeitspreis
Der Arbeitspreis ist der Preis für den verbrauchten Strom in Cent pro Kilowattstunde. Unterschieden wird zwischen Hoch- oder Normaltarif und dem deutlich günstigeren Niedrigtarif.
Atom
Das Atom besteht aus einem Atomkern und der Schale, die ihn umgibt. Innerhalb der Schale umkreisen die negativ geladenen Elektronen den Kern. Dieser beinhaltet positiv geladene Protonen sowie ungeladene Neutronen.
Atomausstieg
Der Ausstieg aus der Kernenergie beruht auf einer Vereinbarung zwischen der rot-grünen Bundesregierung und der Stromindustrie, die nach langwierigen Verhandlungen am 11. Juni 2001 im Berliner Kanzleramt unterzeichnet wurde. Das Papier mündete in einer Atomgesetznovelle, die der Bundestag im Dezember 2001 verabschiedete.
Auslandsschutzklausel
Für deutsche Netzbetreiber bestand bis Ende 2006 die Möglichkeit, den Netzzugang für ausländische Stromanbieter zu unterbinden, wenn der Strommarkt in demjenigen Land nicht schon im gleichen Maße liberalisiert war wie in Deutschland.
AVBEltV
Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden. Sie regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) jedermann an ihr Versorgungsnetz anzuschließen und mit Strom (Niederspannung) zu allgemeinen Tarifpreisen zu versorgen haben.


