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Strom Lexikon

Buchstabe K

KAV

siehe Konzessionsabgabenverordnung

Kilowatt

(Kilo = Eintausend) Ein Kilowatt entspricht 1.000 Watt.

Kilowattstunde

Maßeinheit für Energie oder Arbeit (z.B. Strom oder Gas). Kilowattstunden geben an, welche Energiemenge in einem bestimmten Zeitraum verbraucht wurde. Sie sind das Produkt aus Leistung (kW) und Zeit (h).

Klimapass für Fahrzeuge

Der Klimapass für Fahrzeuge soll Autokäufer über den CO2-Ausstoß ihres Neuwagens informieren. Dabei soll die Höhe der Kohlendioxid-Emissionen pro gefahrenem Kilometer in Relation zu dem Wert vergleichbarer Neufahrzeuge gesetzt werden. Außerdem soll der Klimapass Auskunft darüber geben, wie weit das jeweilige Kraftfahrzeug noch von dem für 2012 angestrebten Zielwert der Europäischen Union entfernt ist und welche Betriebskosten auf den Käufer zukommen.

Der Klimapass soll dazu dienen, die CO2-Emissionen von Neufahrzeugen massiv zu senken. Das gilt für Kleinwagen genauso wie für Fahrzeuge der Mittelklasse oder Luxuslimousinen. In Zukunft soll jeder Autokäufer erkennen, wie viel er bei durchschnittlicher Fahrleistung für den Sprit ausgeben muss und wie hoch die jährlichen Kosten für die Kfz-Steuer sein werden.

Die EU-Kommission hat den Vorschlag eingebracht, den durchschnittlichen CO2-Ausstoß neuer Autos durch eine gesetzliche Regelung zu reduzieren. Insgesamt soll 2012 ein durchschnittlicher Wert von 120 g CO2/ km erreicht werden, wobei 130 g CO2/km durch technische Maßnahmen am Fahrzeug realisiert werden sollen. Technologische Fortschritte für weniger Spritverbrauch und CO2-Ausstoß können durch Kundennachfrage beschleunigt werden. Deshalb sollen klimaschonende Fahrzeuge in Zukunft mit dem Klimapass besser erkennbar sein und durch die geplante Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer auf CO2-Bezug finanziell belohnt werden.

Das Konzept für einen Klimapass ist damit optimal in die CO2-Strategie der EU-Kommission eingebettet und gibt dem Verbraucher ein Höchstmaß an Transparenz über die Klimaschädlichkeit des Fahrzeugs.

Klimawandel

Die Änderung klimatischer Bedingungen wird als Klimawandel bezeichnet. Sie beschreibt im heutigen Sprachgebrauch den durch den Menschen verursachten Klimawandel: Die Nutzung fossiler Brennstoffe, intensive Landwirtschaft sowie Industrieprozesse setzen Stoffe frei, die das Klimasystem der Erde beeinflussen.

Der größte Einfluss wird nach heutiger Kenntnis durch die Emission von Kohlendioxid ausgeübt, weil es über den Mechanismus des Treibhauseffektes die Erdatmosphäre erwärmt. Methan und Distickstoffoxid (Lachgas) entstehen z.B. bei Reisanbau und Viehhaltung sowie beim Einsatz von Düngemitteln.

Der Klimawandel hat im globalen Mittel eine langsame Temperaturerhöhung zur Folge. Allerdings können auch leicht veränderte Temperaturen einen starken Einfluss auf das Wettergeschehen und viele weitere Parameter ausüben. Dabei ist es nicht ausgeschlossen, dass auch Schwellen überschritten werden. So kann bereits ein Grad Temperaturdifferenz darüber entscheiden, ob sich auf einem Gewässer Eis bildet oder nicht; die Eisfläche hält das Gewässer kühl, weil sie etwa 90 Prozent des Lichts reflektiert. Fehlt das Eis, werden nur noch etwa 30 Prozent des Lichts reflektiert, die verbleibenden 70 Prozent, die absorbiert werden, führen zu einer stärkeren Erwärmung des Gewässers. Der schon heute beobachtete dramatische Rückgang des arktischen Eisschildes könnte auf einen solchen Prozess hinweisen. Voreilige Schlüsse aus einzelnen Wetterereignissen dürfen nicht gezogen werden, wenn sich aber Extremwetterlagen häufen, ist dies ein Hinweis auf eine Änderung des Klimas in einer Region.

Kohle

Fester fossiler Brennstoff, der eine der wichtigsten Quellen zur Energieversorgung darstellt (in Deutschland ca. 25%). Durch den hohen Kohlenstoffanteil von bis zu 75% ist die Verbrennung von Kohle mit relativ hohen Umweltbelastungen verbunden, die sich durch gewisse technische Maßnahmen bei der Energiegewinnung reduzieren lassen.

Kohlendioxid

Natürlich vorkommendes Gas mit der chemischen Formel CO2. Das Gas ist ein Nebenprodukt der Verbrennung fossiler Treibstoffe und Biomasse und von Landnutzungsänderungen und industriellen Prozessen. Kohlendioxid ist ein Treibhausgas und mit für die Erwärmung der Erde verantwortlich.;

Kohlesubventionen

Die Subventionen für die Steinkohle sind im so genannten Kohlekompromiss von 1997 geregelt. Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen hatten dem Bergbau damals für den Zeitraum von 1997 bis 2005 Hilfen von insgesamt umgerechnet rund 35 Milliarden Euro zugesagt. Die jährlichem Subventionen gehen von Jahr zu Jahr zurück - von anfangs 4,7 Milliarden Euro auf 2,8 Milliarden Euro im Jahr 2005. Während der Bund seine Subventionen pro Jahr um etwa 300 Millionen Euro reduziert, bleiben die jährlichen Zuschüsse Nordrhein- Westfalens mit etwa 500 Millionen Euro konstant.

SPD und Grüne haben bei den Verhandlungen über eine Anschlussregelung für die Zeit ab 2006 durchgesetzt, dass auch die Zuschüsse Nordrhein-Westfalens sinken. In ihrem "Düsseldorfer Signal" haben sie vereinbart, dass die Hilfen des Landes für den Bergbau ab 2006 um durchschnittlich 40 Millionen Euro pro Jahr gekürzt werden. 2012 erreichten sie dann nach Angaben von Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) nur noch etwa die Hälfte des heutigen Niveaus.

Der Rückgang der Subventionen hat zu einem starken Abbau der Förderung und der Beschäftigten geführt. 1997 arbeiteten auf 18 Zechen noch rund 84 000 Bergleute. Derzeit sind auf zehn Zechen, davon acht in Nordrhein-Westfalen, noch rund 44 000 Kumpel beschäftigt. 2005 sollen es nach den bisherigen Plänen noch etwa 36 000 sein. Die Förderung, die 1997 noch 50 Millionen Jahrestonnen betrug, ist mittlerweile auf rund 26 Millionen Tonnen gesunken.

Konzessionsabgabenverordnung

Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, Abgaben an die Gemeinden und Landkreise ihrer Kunden zu bezahlen. Konzessionsabgaben sind Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen.

Kraft-Wärme-Kopplung

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind praktisch zwei Kraftwerke in einem. Sie erzeugen Strom und Heizwärme zugleich. Bei der Stromerzeugung in Kraftwerken wird nur 30 bis 40 Prozent der im Brennstoff enthaltenen Energie in Strom umgesetzt, der Rest geht in die Umwelt. Bei der KWK wird diese Abwärme zumeist in Fernwärmenetzen zum Heizen von Wohnungen und Betrieben genutzt. Insgesamt können KWK- Anlagen 80 bis 90 Prozent der eingesetzten Primärenergie in Strom und Fernwärme umwandeln. Durch die bessere Brennstoffausnutzung werden durch KWK erhebliche Mengen an Energie und damit an Schadstoffemissionen eingespart. Durch die KWK- Förderung soll bis 2010 der Kohlendioxid-Ausstoß um zusätzlich 23 Millionen Tonnen pro Jahr gesenkt werden.

Dabei gilt aber nicht jede der rund 5700 KWK-Anlagen in Deutschland automatisch als umweltfreundlich. Es kommt auf den Brennstoff und den Wirkungsgrad an. KWK-Anlagen auf Kohlebasis etwa gelten als umweltschädlich.

Sinnvoll ist der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung nur dezentral in Verbrauchernähe wegen der hohen Verluste beim Verteilen der Fernwärme. Durch den Verfall der Strompreise infolge der Liberalisierung des Strommarktes waren die öffentlichen KWK-Anlagen wirtschaftlich bedroht.

Konventionelle Technologien zur Kraft-Wärme-Kopplung sind Dampfturbine, Gasturbine und Verbrennungsmotor. Als neue Technologie kommt die Brennstoffzelle dazu. Gasturbinen werden zumeist in der Industrie eingesetzt.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist ursprünglich am 1. April 2002 in Kraft getreten. Das KWK-Gesetz aus dem Jahre 2002 wird am 31. Dezember 2008 unwirksam und wird durch das neue KWK-Gesetz ersetzt. Ziel des Gesetzes ist es, eine Verminderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland zu erreichen. Dafür werden die Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert, die entstehenden Kosten werden durch die Besteuerung des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt.

Kraftwerke

Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie.

KWKG

siehe Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Kyoto-Protokoll

Im Kyoto-Protokoll haben sich die Industriestaaten verpflichtet, die Treibhausgas-Emissionen bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Die deutsche Wirtschaft hatte sich in der Folge bereit erklärt, ihre CO2- Emissionen gegenüber 1998 um 45 Millionen Tonnen zu verringern.

Ziel des Emissionshandels ist es, die Klimaschutzverpflichtung umzusetzen und Kohlendioxid dort zu vermindern, wo dies am kostengünstigsten möglich ist. Hierzu dürfen bestimmte industrielle Großanlagen nur noch betrieben werden, wenn sie über Emissionszertifikate verfügen. Diese Zertifikate können frei gehandelt werden. Die erste Phase des EU-Emissionshandels (2005-2007) hat nicht den erwünschten Lenkungseffekt erzielt, da einerseits zu viele Zertifikate zugeteilt worden waren und andererseits Schlupflöcher ausgenutzt worden sind. Für die zweite Phase des Emissionshandels (2008-2012) sollen die Rahmenbedingungen neu festgelegt werden.

Der Emissionszertifikate-Handel betrifft Feuerungs- und Produktionsanlagen in der Energiewirtschaft, in der Stahl-, Zement-, Glas-, Keramik-, Zellstoff- und in der Papierindustrie. Der Kreis der Anlagen deckt innerhalb der EU etwa 45 Prozent der CO2-Emissionen ab und umfasst in Deutschland 2600 Anlagen.

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