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Strom Lexikon

Buchstabe U

Umspannwerk

Wandelt die Wechselspannung von 380 kV bzw. 220 kV auf 110 kV um. Mit 110 kV erfolgt eine weitere regionale Verteilung des Stroms zu den Umspannwerken von 110 kV auf 20 kV.

UN-Naturschutzkonferenz

Deutschland ist vom 19. bis zum 30. Mai 2008 Gastgeber der 9. UN-Naturschutzkonferenz (der Konvention über die biologische Vielfalt). In diesen Wochen wird die Weltgemeinschaft unter deutschem Vorsitz Maßnahmen gegen die anhaltende Naturzerstörung beraten. Die Zeit drängt, denn beim Weltgipfel in Johannesburg haben die Staats- und Regierungschefs aus aller Welt beschlossen: Der rapide Verlust an biologischer Vielfalt soll bis zum Jahr 2010 wenigstens gebremst werden.

Die Konferenz blickt mit der kommenden Konferenz auf 15 Jahre zurück, in denen manches erreicht, vieles aber auch in die Zukunft verschoben worden ist. Die deutsche Bundesregierung will 2008 entscheidende Weichen für die biologische Vielfalt stellen.

Die UN-Naturschutzkonferenz ist das politische Gremium zum "Übereinkommen über die biologische Vielfalt". Dieses Abkommen ist 1992 beim Erdgipfel in Rio de Janeiro geschlossen worden. 189 Staaten und die Europäische Union (EU) haben es unterzeichnet. Grundlage des Übereinkommens ist die Einsicht, dass der Schutz der biologischen Vielfalt ein Anliegen der gesamten Menschheit ist.

Die neunte UN-Naturschutzkonferenz ist das letzte Treffen der Vertragsstaaten vor einem entscheidenden Datum: Bis 2010 will die Weltgemeinschaft den Verlust der biologischen Vielfalt entscheidend begrenzen. So haben es die Staats- und Regierungschefs beschlossen, die 2002 zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung nach Johannesburg gereist waren.

Unbundling

Gesetzlich vorgeschriebene Trennung zwischen Netzbetrieb und Stromerzeugung/ -verkauf. Die Netze stellen ein natürliches Monopol dar, das nicht vom Netzbetreiber ausgenutzt werden soll, um den eigenen Vertrieb gegenüber Wettbewerbern besserzustellen. Ziel sind neutrale Netze, bei denen alle Wettbewerber die gleichen Bedingungen haben.

Unterbrechbarer Tarif

Ein unterbrechbarer Tarif ist normalerweise billiger als andere Tarife, da der Kunde bei einer Anmeldung eines solchen Tarifes unterschreibt, dass der Stromlieferant die Vollmacht hat, den Strom für eine gewisse Anzahl an Stunden im Jahr auszuschalten. Dies ist normalerweise der Fall, wenn sehr viele Verbraucher zu gleicher Zeit eine Menge Strom verbrauchen.

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