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Strom Lexikon

Buchstabe V

Verbändevereinbarung

Vereinbarung zwischen dem Bundesverband der Deutschen Industrie, dem Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft und der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke. Die Verbändevereinbarung regelt unter anderem die Netznutzungsentgelte.

Verbrauch

Der Verbrauch ist die Menge an Strom, die monatlich oder jährlich von dem Verbraucher in Anspruch genommen wird. Sie wird in kWh, d.h. Kilowattstunden angegeben.

Verbrauchsabhängiger Leistungspreis

Preis für die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung. Bis normalerweise 10.000 kWh pro Jahr wird der verbrauchsabhängige Leistungspreis pauschal mit dem Arbeitspreis zum Verbrauchspreis zusammengefasst.

Verbrauchspreis

Der Verbrauchspreis setzt sich aus dem Arbeitspreis und dem pauschal ermittelten Anteil des verbrauchsabhängigen Leistungspreises zusammen.

Verbrauchsspitzen

Der Stromverbrauch ist nicht gleichmäßig über den Tag verteilt: Verbrauchsspitzen treten beispielsweise in Haushalten vormittags zwischen sechs und zehn sowie gegen zwölf Uhr mittags auf; besonders viel Strom wird auch abends zwischen 19 und 20 Uhr verbraucht. Also immer dann, wenn besonders viele Geräte wie Herd, Fernseher oder auch Computer in Betrieb sind und in vielen Räumen das Licht eingeschaltet ist. Ab 22 Uhr gehen die Verbrauchskurven zurück.

Verrechnungspreis

Der Verrechnungspreis deckt die jährlichen Kosten für Zähl- und Messeinrichtungen, Erfassung der Zählerstände sowie Abrechnung und Inkasso.

Versorgungssicherheit

Versorgungssicherheit ist der Anspruch des Kunden auf lückenlose Stromversorgung.;

Volt

siehe Spannung

Vorauskasse

Tarife mit Vorauskasse bringen ein besonderes Sparpotenzial mit sich. Die Versorger erzielen durch die Vorauskasse besondere Vorteile wie z.B. günstigeres Inkasso, keinen Zahlungsausfall sowie einen positiven Cashflow und können so die Preise günstiger kalkulieren. Vorauskasse ist in vielen Branchen (z.B. Mobilfunk oder Versicherungen) keine Seltenheit. Es besteht natürlich das Restrisiko, dass das Geld im Falle einer Anbieterinsolvenz verloren geht. Die letzten Stromanbieter-Insolvenzen liegen jedoch mehr als 4 1/2 Jahre zurück (ares und Riva Energie im Januar 2003). Darüber hinaus werden die meisten Vorauskassetarife von Tochterunternehmen eingesessener Stadtwerke oder von seit Jahren am Markt befindlichen Unternehmen angeboten.

Stromvergleichsrechner:

Ihre Postleitzahl Sie können auch Geld sparen in dem Sie sich für einen neuen Stromanbieter entscheiden. Der Wechsel ist einfacher als Sie denken. Füllen Sie das Formular aus und Sie erhalten eine Auswahl an Stromanbietern, die für Ihren Verbrauch am güngsten sind. Nur noch den Vertrag online ausfüllen und der neue Stromanbieter wird dann alle Wechsel-Formalitäten für Sie übernehmen.
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