Strom Lexikon
Buchstabe V
Verbändevereinbarung
Vereinbarung zwischen dem Bundesverband der Deutschen Industrie, dem Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft und der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke. Die Verbändevereinbarung regelt unter anderem die Netznutzungsentgelte.
Verbrauch
Der Verbrauch ist die Menge an Strom, die monatlich oder jährlich von dem Verbraucher in Anspruch genommen wird. Sie wird in kWh, d.h. Kilowattstunden angegeben.
Verbrauchsabhängiger Leistungspreis
Preis für die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung. Bis normalerweise 10.000 kWh pro Jahr wird der verbrauchsabhängige Leistungspreis pauschal mit dem Arbeitspreis zum Verbrauchspreis zusammengefasst.
Verbrauchspreis
Der Verbrauchspreis setzt sich aus dem Arbeitspreis und dem pauschal ermittelten Anteil des verbrauchsabhängigen Leistungspreises zusammen.
Verbrauchsspitzen
Der Stromverbrauch ist nicht gleichmäßig über den Tag verteilt: Verbrauchsspitzen treten beispielsweise in Haushalten vormittags zwischen sechs und zehn sowie gegen zwölf Uhr mittags auf; besonders viel Strom wird auch abends zwischen 19 und 20 Uhr verbraucht. Also immer dann, wenn besonders viele Geräte wie Herd, Fernseher oder auch Computer in Betrieb sind und in vielen Räumen das Licht eingeschaltet ist. Ab 22 Uhr gehen die Verbrauchskurven zurück.
Verrechnungspreis
Der Verrechnungspreis deckt die jährlichen Kosten für Zähl- und Messeinrichtungen, Erfassung der Zählerstände sowie Abrechnung und Inkasso.
Versorgungssicherheit
Versorgungssicherheit ist der Anspruch des Kunden auf lückenlose Stromversorgung.;
Volt
siehe Spannung
Vorauskasse
Tarife mit Vorauskasse bringen ein besonderes Sparpotenzial mit sich. Die Versorger erzielen durch die Vorauskasse besondere Vorteile wie z.B. günstigeres Inkasso, keinen Zahlungsausfall sowie einen positiven Cashflow und können so die Preise günstiger kalkulieren. Vorauskasse ist in vielen Branchen (z.B. Mobilfunk oder Versicherungen) keine Seltenheit. Es besteht natürlich das Restrisiko, dass das Geld im Falle einer Anbieterinsolvenz verloren geht. Die letzten Stromanbieter-Insolvenzen liegen jedoch mehr als 4 1/2 Jahre zurück (ares und Riva Energie im Januar 2003). Darüber hinaus werden die meisten Vorauskassetarife von Tochterunternehmen eingesessener Stadtwerke oder von seit Jahren am Markt befindlichen Unternehmen angeboten.


